Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Verkaufs-, Lieferungs-, Rücknahme- und Zahlungsbedingungen

I. Allgemein

  1. Wir legen unseren Verträgen ausnahmslos die nachfolgenden Bedingungen zugrunde. Mit der Auftragserteilung anerkennt der Vertragspartner unsere Bedingungen.
  2. Entgegenstehenden Bedingungen widersprechen wir hiermit. Sie gelten nur, wenn dies schriftlich vereinbart wird. Bedingungen des
    Vertragspartners werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn wir ihnen nicht nochmals widersprechen und die vertraglich geschul-
    dete Lieferung/Leistung vorbehaltlos erbringen.
  3. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner.
 

II. Vertragsabschluss, Vertragsinhalt, Rücktrittsvorbehalt

  1. Ein Vertrag kommt erst mit unserer Auftragsbestätigung in Textform oder mit Auslieferung der vereinbarten Leistungen zustande.
    Wir sind jedoch verpflichtet, eine etwaige Ablehnung der Bestellung unverzüglich in Textform mitzuteilen.
  2. Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Der Vertragspartner ist an sein Angebot zwei Wochen gebunden.
  3. Sämtliche Vereinbarungen bei Vertragsabschluss sind in Textform niederzulegen, andere als die niedergelegten sind nicht getroffen. Textform gilt auch für Nebenabreden, Zusicherungen und nachträgliche Änderungen, einschließlich der Vertragsaufhebung als vereinbart.
  4. Wir behalten uns den Rücktritt vom Vertrag vor, wenn das bestellte Produkt im Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Liefertermin aufgrund geänderter gesetzlicher Bestimmungen, insbesondere aufgrund einer Änderung der Bestimmungen des Medizinproduktegesetzes, von uns nicht mehr in Verkehr gebracht werden darf.
 

III. Preise und Zahlungen

  1. Die Preise verstehen sich als Waren-, Dienstleistungswert ohne Skonti und sonstige Nachlässe zuzüglich Verladung, Verpackung, Fracht und etwaiger nur aufgrund besonderer Vereinbarungen abzuschließender Versicherungen sowie zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
  2. Verzugszinsen werden mit 8 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Verzugsschadens bleibt ausrücklich vorbehalten.
  3. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber unter Berechnung aller Diskont- und Einziehungsspe- sen entgegengenommen.
  4. Der Vertragspartner darf gegen unsere Forderungen nur mit unbestrittenen, anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.
  5. Ein Zurückbehaltungsrecht darf ebenfalls nur bei unbestrittenen, anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen ausgeübt werden.
 

IV. Lieferung und Lieferverzug

  1. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Vertragspartners voraus.
  2. Rechtzeitige und richtige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.
  3. Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind in Textform anzugeben. Die Lieferfrist beginnt mit dem Zeitpunkt der Abklärung aller technischen Fragen, frühestens jedoch mit dem Abschluss des Vertrages.
  4. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Haus verlassen hat.
  5. Der Vertragspartner kann uns 4 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Dies gilt nicht, wenn wir aufgrund des abgeschlossenen Vertrags zur Lieferung von Lager-/Bestandsware, d.h. von Ware, die nicht einer Fertigung nach Kundenwünschen bedarf, bzw. die nicht erst auf eine konkrete Bestellung des Kunden hin produziert wird, verpflichtet sind.
  6. Soweit unser Verzug auf leichter Fahrlässigkeit beruht, beschränken wir unsere Verzugshaftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. 7. Höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung und unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen verändern die in Ziff. 1 und 2 genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen und eine angemessene Anlauffrist.
 

V. Gefahrenübergang, Lieferung, Kontrolle, Rügepflicht

  1. Mit der Absendung an den Vertragspartner, spätestens mit Verlassen des Lagers bzw. der Übergabe an das Transportunternehmen, geht die Gefahr des Verlusts oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Vertragspartner über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt. Zum Abschluss von Versicherungen ist die bredent GmbH & Co. KG in allen Fällen nur auf besonderen schriftlichen Auftrag des Vertragspartners in angegebenem Umfang und auf dessen Kosten verpflichtet.
  2. Beanstandungen von offensichtlichen Mängeln wie Abweichungen der Liefermenge, der Identität des Liefergegenstandes sowie erkennbarer Transport- und/oder Verpackungsschäden – auch im Falle der direkten Weiterveräußerung -, sind innerhalb von 7 Arbeitstagen nach Anlieferung schriftlich oder telefonisch unter Angabe der Lieferschein- oder Rechnungsnummer bei bredent zu melden. Bei versteckten Mängeln gilt diese Frist ab Offensichtlichkeit des Mangels.
 

VI. Verjährungs- und Gewährleistungsfristen

  1. Soweit sich aus zwingenden gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland nichts anderes ergibt, verjähren die Gewährleistungsansprüche des Käufers beim Kauf von Neuware innerhalb von 12 Monaten ab Ablieferung, beim Kauf von gebrauchter Ware die am Tag des Kaufs nicht älter als 2 Jahre ist, innerhalb von 3 Monaten. Im Falle des Kaufs gebrauchter Ware die älter als 2 Jahre ist, ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Der Gewährleistungsausschluss im Falle des Kaufs gebrauchter Ware sowie die Verjährungsverkürzung beim Kauf von Neuware sowie beim Kauf gebrauchter Ware, die zum Zeitpunkt des Kaufs nicht älter als 2 Jahre ist, gelten nicht für dem Vertragspartner entstehende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden aus der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (vertragswesentliche Pflichten), sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder eines unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen.Bei nicht unerheblichen Sach- und Rechtsmängeln ist die bredent GmbH & Co. KG ergänzend zu den gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland zur Nacherfüllung wie folgt berechtigt: Berechtigung zur 2-maligen Nachbesserung. Ergibt sich aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen, dass die Nachbesserung damit noch nicht fehlgeschlagen und dies dem Vertragspartner zuzumuten ist, ist die bredent GmbH & Co. KG zur weiteren Nachbesserung berechtigt. Ist die Nachbesserung fehlgeschlagen, ist der Vertragspartner berechtigt, zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten.

Nicht der Gewährleistung unterliegen betriebsbedingte Abnutzung und üblicher Verschleiß der gelieferten Ware, insbesondere der Verschleißteile. Darüber hinaus sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen bei unsachgemäßem Gebrauch, Bedienungsfehlern und Fahrlässigkeit des Kunden beim Umgang mit der Ware. Die Gewährleistung entfällt weiterhin, wenn ohne Rücksprache mit uns Eingriffe an den Produkten vorgenommen oder Produkte Dritter anstatt unserer Systemkomponenten, insbesondere den Implantatsystemen, der photodynamischen HELBO-Therapie, Spritzguss- und press Systeme, Prothetik-, Verblend- und Verbundsystemen, verwendet worden sind. Ebenfalls wenn durch Reparaturen oder aufgetretenene Fehler, die durch unsachgemäßen Eingriff, falsche oder fehlerhafte Programme, Software und/oder Verarbeitungsdaten/-parameter verursacht worden sind oder Seriennummer, Typenbezeichnungen oder ähnliche Kennzeichen unleserlich gemacht worden sind. Die vorstehenden Ausschlüsse greifen nicht, wenn der Kunde nachweist, dass die Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel gewesen sind.

VII. Ausschluss von Schadensersatz, Haftungsbegrenzung

  1. Verletzen wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen lediglich leicht fahrlässig eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (vertragswesentliche Pflicht), so ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  2. Verletzen wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen lediglich leicht fahrlässig eine nicht vertragswesentliche Pflicht, ist unsere Schadensersatzhaftung ausgeschlossen.
  3. Soweit wir auf Schadenersatz aus der Produzentenhaftung nach § 823 BGB (deliktische Anspruchsgrundlage) in Anspruch genommen werden und uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen nur leicht Fahrlässigkeit zur Last fällt, begrenzen wir unsere Haftung über die vorstehenden Bestimmungen hinaus auf die Ersatzleistung unseres Haftpflichtversicherers. Die Deckungssumme ist schadens-/vertrags-/sachtypisch abgeschlossen. Soweit die Versicherung nicht oder nicht vollständig eintritt, bleibt unsere Haftung begrenzt auf die Höhe der Versicherungssumme unberührt. Ist die Versicherungssumme nicht schadens-/vertrags-/sachtypisch abgeschlossen, begrenzen wir unsere Haftung in diesen Fällen auf den schadens-, vertrags- und/oder sachtypischen Schadensbetrag.
  4. Die vorstehenden Bestimmungen Ziff. VII 1 – 3 gelten nicht, wenn es sich um Schäden an Leben, Körper und Gesundheit und/oder um Ansprüche nach Produkthaftungsgesetz handelt.
 

VIII. Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns in allen Fällen das Eigentum am Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem jeweils zugrundeliegenden Liefervertrag vor.
  2. Darüber hinaus behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Gegenständen bis zur Erfüllung sämtlicher, auch künftig entstehen- der Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Eigentumsvorbehaltsware pfleglich zu behandeln und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns unentgeltlich zu verwahren. Auf unser Verlangen hat der Vertragspartner die Eigentumsvorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser-, und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sollten Wartungs- oder Inspektionsarbeiten erforderlich sein, so muss der Vertragspartner diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
  3. Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist in allen Fällen unzulässig. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte sind wir unverzüglich unter Überlassung der für einen Widerspruch notwendiger Unter- lagen zu benachrichtigen.
  4. Der Vertragspartner ist darüber hinaus berechtigt, den Liefer- gegenstand im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu verarbeiten und weiter zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Er tritt schon mit Abschluss des Kaufvertrages mit uns die ihm aus der Veräußerung oder aus einem sonstigen Rechts- grunde zustehenden Forderungen gegen seine Abnehmer in Höhe des Rechnungswertes der gelieferten Vorbehaltsware an uns ab.
  5. Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens sowie bei Scheck- oder Wechselprotest erlischt das Recht zur Veräußerung sowie die Befugnis zum Einzug abgetretener Forderungen. In diesen Fällen ist der Vertragspartner verpflichtet, uns über die Vorbehaltsware sowie Forderungsabtretungen unver- züglich unaufgefordert Rechnung zu legen.
  6. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist, es sei denn, der Saldo ist ausgeglichen.
  7. Wir sind zur Rücknahme unserer Vorbehaltsware nach Mahnung nach den nach Ziffer 5. geregelten Fällen sowie dann berechtigt, wenn der Vertragspartner mit einem wesentlichen Teil seiner Zah- lungsverpflichtungen im Rückstand ist. Ebenso wie eine Pfändung durch uns gilt dies nicht als Rücktritt vom Vertrag. Der Vertragspartner ist zur Herausgabe verpflichtet. Dem Vertragspartner steht ein Zurückbehaltungsrecht nur bei unbestrittenen, anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zu.
  8. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Vertragspartners insoweit frei zu geben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sicherenden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt, Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns. Beträge, die der Vertragspartner aus abgetretenen Forderungen einzieht, sind bis zur Überweisung an uns gesondert zu führen, um Verrechnungen und/oder Aufrechnungen mit debitorisch geführten Bankkonten auszuschließen.
  9. Die Verarbeitung oder Umbildung des Liefergegenstands durch den Vertragspartner wird stets für uns vorgenommen. Wird diese mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wie für den unter Vorbehalt gelieferten Liefergegenstand.
  10. Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Vertragspartners als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Vertragspartner uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Vertragspartner verwahrt das so entstandene Allein- oder Miteigentum für uns.
 

IX. Rücknahmebedingungen Geltend für alle Produkte der Fa. bredent GmbH & Co. KG, mit Ausnahme von Gerätschaften. Definition Gerätschaft: Ein aus verschiedenen Baugruppen zusammengesetzter Apparat, mit Hilfe dessen etwas bewirkt oder hergestellt werden kann.

  1. Die nachfolgenden Rücknahmebedingungen finden im Gewährleistungsfall keine Anwendung. Soweit der Vertragspartner Gewährleistungsansprüche und/oder -rechte geltend macht, verbleibt es bei den gesonderten Gewährleistungsbestimmungen nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ergänzend gelten die gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Aus- oder Umtauschlieferungen sind unter folgenden Bedingungen möglich:

Die Artikel, welche aus- oder umgetauscht werden sollen, müssen unter Beilage eines korrekt ausgefüllten Retourenscheins an die bredent GmbH & Co. KG zurück gesandt werden.

Austausch: Rücknahme von verkaufter Ware gegen Ware des exakt selben Typus.

Umtausch: Rücknahme verkaufter Ware gegen Überlassung einer anderen Ware.

Die Verrechnung bei gleichen oder unterschiedlichen Verkaufsprei- sen erfolgt durch Ausstellung einer Gutschrift über das zurück gesandte Produkt und Neuberechnung des um- oder ausgetauschten Produktes. Ein entstehender Differenzbetrag ist entsprechend zu begleichen oder wird als Guthaben auf dem Kundenkonto gepflegt.

a. Aus- oder Umtauschlieferungen sind innerhalb bestimmter Fristen möglich, wenn die Wiederverkaufsfähigkeit der an die bredent GmbH & Co. KG zurück gesandten Artikel bei Wareneingang vorhanden ist. Wiederverkaufsfähigkeit bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Originalitätsverschluss unversehrt ist, die äußere Produktverpackung keine Markierungen oder Beschädigungen vorweist und das Verfallsdatum noch mindestens 6 Monate ab Wareneingang der Rücknahmeabwicklung in der Zukunft liegt. Sollten Produkte seitens der bredent GmbH & Co. KG ausge- liefert worden sein deren Verfalldatum zum Zeitpunkt des Aus- lieferdatums weniger als 6 Monate in der Zukunft liegt, so gilt in diesem speziellen Fall, dass das Verfallsdatum noch mindestens 3 Monate ab Wareneingang der Rück- nahmeabwicklung in der Zukunft liegen muss. Für solche Aus- oder Umtauschlieferungen gelten die Fristen und Kosten der nachfolgenden Tabelle:

Zeitraum ab Lieferschein- oder Rechnungsdatum

Empfänger

Rücknahme /
Rücknahmegebühr

Bis 6 Monate

allgemein

0,00 Euro

Zwischen 6 bis
24 Monate

allgemein

20 % des Verkaufspreises je Stück, jedoch max. 25,00 Euro je Stück

Ab 24 Monate

allgemein

NICHT MÖGLICH

b. Die Ausführung einer Aus- oder Umtauschlieferung bei nicht mehr vorhandener Wiederverkaufsfähigkeit liegt generell im Ermessen der bredent GmbH & Co.KG. Es besteht keinerlei Verpflichtung zum Aus- oder Umtausch. Sofern sich die bredent GmbH & Co.KG für die Durchführung einer Umtauschlieferung entscheidet, gelten die Fristen und Kosten (zum Zweck der Wiederaufbereitung oder Entsorgung unter akkurater Einhaltung jeweils geltenden gesetzlichen Normen und Vorschriften) gemäß nachfolgender Tabelle:

Zeitraum ab Lieferschein- oder Rechnungsdatum

Empfänger

Rücknahme /
Rücknahmegebühr

Bis 12 Monate

allgemein

40 % des Verkaufspreises je Stück, jedoch max. 40,00 Euro je Stück

Ab 12 Monate

allgemein

NICHT MÖGLICH

c. Rückgabe gegen Gutschrift ist unter nachfolgender Bedingung möglich: Der Vorgang zur Rückgabe eines Artikels gegen Ausstellung einer Gutschrift ist innerhalb der genannten Fristen möglich, wenn die Wiederverkaufsfähigkeit der an die bredent GmbH & Co. KG zurück gesandten Artikel bei Wareneingang vorhanden und ein Retourenschein beigelegt ist. Wiederverkaufsfähigkeit bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Originalitätsverschluss unversehrt ist, die äußere Produktverpackung keine Markierungen oder Beschädigungen vorweist und das Verfallsdatum noch mindestens 6 Monate ab Wareneingang der Rücknahmeabwicklung in der Zukunft liegt. Sollten Produkte seitens der bredent GmbH & Co. KG ausgeliefert worden sein deren Verfalldatum zum Zeitpunkt des Auslieferdatums weniger als 6 Monate in der Zukunft liegt, so gilt in diesem speziellen Fall, dass das Verfallsdatum noch mindestens 3 Monate ab Wareneingang der Rücknahmeabwicklung in der Zukunft liegen muss. Eine Gutschrift bedeutet, dass der Besteller über den Eurowert der zurück gesandten Ware ein Guthaben bei der bredent GmbH & Co. KG erhält.

Für die Rückgabe gegen Gutschrift gelten die Fristen und Kosten der nachfolgenden Tabelle:

Zeitraum ab Lieferschein- oder Rechnungsdatum

Empfänger

Rücknahme /
Rücknahmegebühr

Bis 6 Monate

allgemein

MÖGLICH (bei gewährleisteter Wiederverkaufsfähigkeit des Produktes)
0,00 Euro

Ab 6 Monate

allgemein

NICHT MÖGLICH

X. Datenschutzerklärung

  1. Nutzung von Daten zur Vertragsabwicklung

Die bredent GmbH & Co. KG nimmt als Verantwortliche den Schutz personenbezogener Daten sehr ernst. Wir möchten, dass der Vertragspartner weiß, wann wir welche personenbezogenen Daten speichern und wie wir sie verwenden (Pflichthinweis nach Art. 13 DS-GVO).   Als privatrechtliches Unternehmen unterliegen wir den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

  1. Verantwortliche und Datenschutzbeauftragter

Für die Verarbeitung verantwortlich ist die bredent GmbH & Co.KG, Weißenhorner Str. 2, 89250 Senden, Deutschland, Tel: +49 7309 872-24, E-Mail: info@bredent.com. Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter bredent GmbH & Co.KG, – Der Datenschutzbeauftragte – Weißenhorner Str. 2, 89250 Senden, Deutschland, E-Mail: Datenschutz@bredent.com.

  1. Nutzung personenbezogener Daten zur Vertragsabwicklung

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Angaben bei einer Bestellung zur Vertragsdurchführung (Rechtsgrundlage: Art. 6 (1) (b) DS-GVO) sowie zur Aufbewahrung entsprechend unserer gesetzlichen Pflichten nach der Medizinprodukte-Verordnung (Art. 6 (1) (c) DS-GVO, § 4 (3) MPV). Ihre Daten speichern wir gemäß den gesetzlichen Anforderungen nach Abschluss der Bestellung nach den genannten gesetzlichen Vorschriften und löschen diese, sobald wir sie nicht mehr zur Erfüllung unserer gesetzlichen Nachweispflicht benötigen. Für die Vertragsdurchführung werden wir durch Dienstleister, Transport- und Versandunternehmen, sowie Kreditinstitute unterstützt. Wenn Sie Ihre Daten nicht bereitstellen, so kann die Bestellung nicht abgeschlossen werden, sonstige vertragsbezogene Anfragen können nicht bearbeitet werden.

  1. Bonitätsprüfung und Inkasso

Zum Zwecke der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines Vertragsverhältnisses können wir im Fall der Übernahme eines Zahlungsausfallrisikos bei Auskunfteien unter Verwendung Ihrer Daten auch aus den Anschriftendaten ermittelte Wahrscheinlichkeitswerte zu Ihrer Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit abrufen und verwenden.

Personenbezogene Daten über fällige unbezahlte und unbestrittene Forderungen können wir vier Wochen nach Zugang der ersten schriftlichen Mahnung, bei der wir Sie über eine mögliche Berücksichtigung der Forderungsdaten durch Auskunfteien unterrichten, an die Auskunfteien übermitteln, die diese Daten bei berechtigtem Interesse auch anderen Unternehmen zur Bonitätsprüfung zur Verfügung stellt. Unter den gleichen Voraussetzungen können wir im Falle von unbezahlten Forderungen Ihre entsprechenden Daten einem Inkassounternehmen zum Einzug für uns (Inkasso) übermitteln.

  1. Nutzung personenbezogener Daten zur Briefpostwerbung

Wir verwenden Ihren Namen und Ihre Anschrift auch zur weiteren Information über interessante Produkte und Dienstleistungen (Art. 6 (1) (f) DS-GVO). Unser berechtigtes Interesse besteht in der Förderung des Absatzes unserer Produkte. Für die Zusendung der Briefwerbung werden Ihre Daten an einen Lettershop zur Herstellung der Post-Zusendung übermittelt. Wir verarbeiten Ihre Daten für Zwecke der Werbung bis Sie der jeweiligen Verarbeitung widersprechen. Die Bereitstellung Ihrer Daten für diese Zwecke ist weder gesetzlich oder vertraglich vorgesehen, noch für einen Vertragsschluss erforderlich. Eine Weitergabe an Dritte zu Werbezwecken erfolgt nicht.
Selbstverständlich können Sie der Verarbeitung Ihrer Daten für Zwecke der Werbung jederzeit widersprechen.
Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie auf unserer Internetseite https://bredent-group.com/de/datenschutzerklaerung/ oder auf Nachfrage von uns.

  1. Nutzung personenbezogener Daten zur E-Mail-Werbung

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten zur E-Mail-Werbung aufgrund einer Einwilligung (Art. 6 (1) (a) DS-GVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Wir verarbeiten Ihre Daten bis zum Widerruf Ihrer Einwilligung. Sie sind zur Bereitstellung Ihrer Daten weder gesetzlich oder vertraglich verpflichtet, noch sind diese zur Erfüllung eines Vertrages erforderlich.

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten aus einer zu Ihnen bestehenden Kundenbeziehung zur E-Mail-Werbung. Rechtsgrundlage hierfür ist die Interessenabwägung nach Art. 6 (1) (f) DS-GVO unter Berücksichtigung des § 7 (3) UWG. Unser berechtigtes Interesse ist die Bewerbung unserer Produkte, die dem erworbenen Produkt im Sinne des § 7 (3) UWG ähnlich sind. Die personenbezogenen Daten aus der zu Ihnen bestehenden Kundenbeziehung verarbeiten wir zu Werbezwecken, bis Sie dieser Verarbeitung widersprechen. Die Bereitstellung Ihrer Daten zu diesem Zweck ist weder gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben, noch für einen Vertragsabschluss erforderlich. Der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zur E-Mail-Werbung können Sie uns gegenüber jederzeit widersprechen. Durch einen solchen Widerspruch entstehen keine über die Übermittlungskosten nach den Basistarifen hinausgehenden Kosten.

  1. Ihre Rechte

Sie haben uns gegenüber das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie das Recht auf Berichtigung, das Recht auf Löschung, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung und das Recht auf Datenübertragbarkeit. Im Fall einer Verarbeitung nach Art. 6 (1) (e) und (f) DS-GVO haben Sie daneben das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung. Soweit Sie uns eine Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegeben haben, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft uns gegenüber widerrufen. Sie haben das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

I. Allgemein

  1. Wir legen unseren Verträgen ausnahmslos die nachfolgenden Bedingungen zugrunde. Mit der Auftragserteilung anerkennt der Vertragspartner unsere Bedingungen.
  2. Entgegenstehenden Bedingungen widersprechen wir hiermit. Sie gelten nur, wenn dies schriftlich vereinbart wird. Bedingungen des Vertragspartners werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn wir ihnen nicht nochmals widersprechen und die vertraglich geschuldete Lieferung/Leistung vorbehaltlos erbringen.
  3. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Ge-
    schäfte mit dem Vertragspartner.
 

II. Vertragsabschluss, Vertragsinhalt, Rücktrittsvorbehalt

  1. Ein Vertrag kommt erst mit unserer Auftragsbestätigung in Textform oder mit Auslieferung der vereinbarten Leistungen zustande.Wir sind jedoch verpflichtet, eine etwaige Ablehnung der Bestellung unverzüglich in Textform mitzuteilen.
  2. Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Der Vertragspartner ist an
    sein Angebot zwei Wochen gebunden.
  3. Sämtliche Vereinbarungen bei Vertragsabschluss sind in Textform niederzulegen, andere als die niedergelegten sind nicht getroffen. Textform gilt auch für Nebenabreden, Zusicherungen und nach- trägliche Änderungen, einschließlich der Vertragsaufhebung als vereinbart.
  4. Wir behalten uns den Rücktritt vom Vertrag vor, wenn das bestellte Produkt im Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Liefertermin aufgrund geänderter gesetzlicher Bestimmungen, insbesondere aufgrund einer Änderung der Bestimmungen des Medizinproduktegesetzes, von uns nicht mehr in Verkehr gebracht werden darf.
 

III. Preise und Zahlungen

  1. Die Preise verstehen sich als Waren-, Dienstleistungswert ohne Skonti und sonstige Nachlässe zuzüglich Verladung, Verpackung, Fracht und etwaiger nur aufgrund besonderer Vereinbarungen abzuschließender Versicherungen sowie zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
  2. Verzugszinsen werden mit 8 % p.a. über dem jeweiligen ver-öffentlichten Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
  3. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur erfül- lungshalber unter Berechnung aller Diskont- und Einziehungsspe- sen entgegengenommen.
  4. Der Vertragspartner darf gegen unsere Forderungen nur mit unbestrittenen, anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.
  5. Ein Zurückbehaltungsrecht darf ebenfalls nur bei unbestrittenen, anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen ausgeübt werden.
 

IV. Lieferung und Lieferverzug

  1. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Vertragspartners voraus.
  2. Rechtzeitige und richtige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.
  3. Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind in Textform anzugeben.Die Lieferfrist beginnt mit dem Zeitpunkt der Abklärung aller technischen Fragen, frühestens jedoch mit dem Abschluss des Vertrages.
  4. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Haus verlassen hat.
  5. Der Vertragspartner kann uns 4 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Dies gilt nicht, wenn wir aufgrund des abgeschlossenen Vertrags zur Lieferung von Lager-/Bestandsware, d.h. von Ware, die nicht einer Fertigung nach Kundenwünschen bedarf, bzw. die nicht erst auf eine konkrete Bestellung des Kunden hin produziert wird, verpflichtet sind.
  6. Soweit unser Verzug auf leichter Fahrlässigkeit beruht, beschränken wir unsere Verzugshaftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
  7. Höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung und unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen verändern die in Ziff. 1 und 2 genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen und eine angemessene Anlauffrist.
 

V. Gefahrenübergang, Lieferung, Kontrolle, Rügepflicht

  1. Mit der Absendung an den Vertragspartner, spätestens mit Verlassen des Lagers bzw. der Übergabe an das Transportunternehmen, geht die Gefahr des Verlusts oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Vertragspartner über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt. Zum Abschluss von Versicherungen ist die bredent medical GmbH & Co. KG in allen Fällen nur auf besonderen schriftlichen Auftrag des Vertragspartners in angegebenem Umfang und auf dessen Kosten verpflichtet.
  2. Beanstandungen von offensichtlichen Mängeln wie Abweichun- gen der Liefermenge, der Identität des Liefergegenstandes sowie erkennbarer Transport- und/oder Verpackungsschäden – auch im Falle der direkten Weiterveräußerung -, sind innerhalb von 7 Arbeitstagen nach Anlieferung schriftlich oder telefonisch unter Angabe der Lieferschein- oder Rechnungsnummer bei bredent medical zu melden. Bei versteckten Mängeln gilt diese Frist ab Offensichtlichkeit des Mangels.
 

VI. Verjährungs- und Gewährleistungsfristen

  1. Soweit sich aus zwingenden gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland nichts anderes ergibt, verjähren die Gewährleistungsansprüche des Käufers beim Kauf von Neuware innerhalb von 12 Monaten ab Ablieferung. Im Falle des Kaufs gebrauchter Ware ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Der Gewährleistungsausschluss im Falle des Kaufs gebrauchter Ware sowie die Verjährungsverkürzung beim Kauf von Neuware sowie beim Kauf gebrauchter Ware, die zum Zeitpunkt des Kaufs nicht älter als 2 Jahre ist, gelten nicht für dem Vertragspartner entstehende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden aus Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (vertragswesentliche Pflichten), sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder eines unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen.Bei nicht unerheblichen Sach- und Rechtsmängeln ist die bredent medical GmbH & Co. KG ergänzend zu den gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland zur Nacherfüllung wie folgt berechtigt: Berechtigung zur 2-maligen Nachbesserung.
    Ergibt sich aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen, dass die Nachbesserung damit noch nicht fehlgeschlagen und dies dem Vertragspartner zuzumuten ist, ist die bredent medical GmbH & Co. KG zur weiteren Nachbesserung berechtigt. Ist die Nachbesserung fehlgeschlagen, ist der Vertragspartner berechtigt, zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten.

Nicht der Gewährleistung unterliegen betriebsbedingte Abnutzung und üblicher Verschleiß der gelieferten Ware, insbesondere der Verschleißteile. Darüber hinaus sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen bei unsachgemäßem Gebrauch, Bedienungsfehlern und Fahrlässigkeit des Kunden beim Umgang mit der Ware. Die Gewährleistung entfällt weiterhin, wenn ohne Rücksprache mit uns Eingriffe an den Produkten vorgenommen oder Produkte Dritter anstatt unserer Systemkomponenten, insbesondere den Implantatsystemen, der photodynamischen HELBO-Therapie, Spritzguss- und press Systeme, Prothetik-, Verblend- und Verbundsystemen, verwendet worden sind. Ebenfalls wenn durch Reparaturen oder aufgetretenene Fehler, die durch unsachgemäßen Eingriff, falsche oder fehlerhafte Programme, Software und/oder Verarbeitungsdaten/-parameter verursacht worden sind oder Seriennummer, Typenbezeichnungen oder ähnliche Kennzeichen unleserlich gemacht worden sind.
Die vorstehenden Ausschlüsse greifen nicht, wenn der Kunde nachweist, dass die Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel gewesen sind.

VII. Ausschluss von Schadensersatz, Haftungsbegrenzung

  1. Verletzen wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen lediglich leicht fahrlässig eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (vertragswesentliche Pflicht), so ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  2. Verletzen wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen lediglich leicht fahrlässig eine nicht vertragswesentliche Pflicht, ist unsere Schadensersatzhaftung ausgeschlossen.
  3. Soweit wir auf Schadenersatz aus der Produzentenhaftung nach § 823 BGB (deliktische Anspruchsgrundlage) in Anspruch genommen werden und uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen nur leicht Fahrlässigkeit zur Last fällt, begrenzen wir unsere Haftung über die vorstehenden Bestimmungen hinaus auf die Ersatzleistung unseres Haftpflichtversicherers. Die Deckungssumme ist schadens-/vertrags-/sachtypisch abgeschlossen. Soweit die Versicherung nicht oder nicht vollständig eintritt, bleibt unsere Haftung begrenzt auf die Höhe der Versicherungssumme unberührt. Ist die Versicherungssumme nicht schadens-/vertrags-/sachtypisch abgeschlossen, begrenzen wir unsere Haftung in diesen Fällen auf den schadens-, vertrags- und/oder sachtypischen Schadensbetrag.
  4. Die vorstehenden Bestimmungen Ziff. VII 1 – 3 gelten nicht, wenn es sich um Schäden an Leben, Körper und Gesundheit und/oder um Ansprüche nach Produkthaftungsgesetz handelt.
 

VIII. Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns in allen Fällen das Eigentum am Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem jeweils zugrundeliegen-den Liefervertrag vor.
  2. Darüber hinaus behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Gegenständen bis zur Erfüllung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Eigentumsvorbehaltsware pfleglich zu behandeln und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns unentgeltlich zu verwahren. Auf unser Verlangen hat der Vertragspartner die Eigentumsvorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser-, und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sollten Wartungs- oder Inspektionsarbeiten erforderlich sein, so muss der Vertragspartner diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
  3. Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist in allen Fällen unzulässig. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte sind wir unverzüglich unter Überlassung der für einen Widerspruch notwendiger Unter- lagen zu benachrichtigen.
  4. Der Vertragspartner ist darüber hinaus berechtigt, den Liefer- gegenstand im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäfts- betriebes zu verarbeiten und weiter zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Er tritt schon mit Abschluss des Kaufvertrages mit uns die ihm aus der Veräußerung oder aus einem sonstigen Rechts- grunde zustehenden Forderungen gegen seine Abnehmer in Höhe des Rechnungswertes der gelieferten Vorbehaltsware an uns ab.
  5. Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Insol- venzverfahrens sowie bei Scheck- oder Wechselprotest erlischt das Recht zur Veräußerung sowie die Befugnis zum Einzug abgetretener Forderungen. In diesen Fällen ist der Vertragspartner verpflichtet, uns über die Vorbehaltsware sowie Forderungsabtretungen unver- züglich unaufgefordert Rechnung zu legen.
  6. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist, es sei denn, der Saldo ist ausgeglichen.
  7. Wir sind zur Rücknahme unserer Vorbehaltsware nach Mahnung nach den nach Ziffer 5. geregelten Fällen sowie dann berechtigt, wenn der Vertragspartner mit einem wesentlichen Teil seiner Zahlungsverpflichtungen im Rückstand ist. Ebenso wie eine Pfändung durch uns gilt dies nicht als Rücktritt vom Vertrag. Der Vertragspartner ist zur Herausgabe verpflichtet. Dem Vertragspartner steht ein Zurückbehaltungsrecht nur bei unbestrittenen, anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zu.
  8. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Vertragspartners insoweit frei zu geben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sicherenden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns. Beträge, die der Vertragspartner aus abgetretenen Forderungen einzieht, sind bis zur Überweisung an uns gesondert zu führen, um Verrechnungen und/oder Aufrechnungen mit debitorisch geführten Bankkonten auszuschließen.
  9. Die Verarbeitung oder Umbildung des Liefergegenstands durch den Vertragspartner wird stets für uns vorgenommen. Wird diese mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wie für den unter Vorbehalt gelieferten Liefergegenstand.
  10. Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Mit- eigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Vertragspartners als Hauptsache anzu- sehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Vertragspartner uns an- teilmäßig Miteigentum überträgt. Der Vertragspartner verwahrt das so entstandene Allein- oder Miteigentum für uns.
 

IX. Rücknahmebedingungen
Geltend für alle Produkte der Fa. bredent medical GmbH & Co. KG, mit Ausnahme von Gerätschaften.
Definition Gerätschaft:
Ein aus verschiedenen Baugruppen zusammengesetzter Apparat, mit Hilfe dessen etwas bewirkt oder hergestellt werden kann.

  1. Die nachfolgenden Rücknahmebedingungen finden im Gewährleistungsfall keine Anwendung. Soweit der Vertragspartner Gewährleistungsansprüche und/oder -rechte geltend macht, verbleibt es bei den gesonderten Gewährleistungsbestimmungen. Ergänzend gelten die gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Aus- oder Umtauschlieferungen sind unter folgenden Bedingungen möglich:
    Die Artikel, welche aus- oder umgetauscht werden sollen, müssen unter Beilage eines korrekt ausgefüllten Retourenscheins an die bredent medical GmbH & Co. KG zurück gesandt werden.Austausch: Rücknahme von verkaufter Ware gegen Ware des ex- akt selben Typus.

Umtausch: Rücknahme verkaufter Ware gegen Überlassung einer anderen Ware.

Die Verrechnung bei gleichen oder unterschiedlichen Verkaufsprei- sen erfolgt durch Ausstellung einer Gutschrift über das zurück gesandte Produkt und Neuberechnung des um- oder ausgetauschten Produktes. Ein entstehender Differenzbetrag ist entsprechend zu begleichen oder wird als Guthaben auf dem Kundenkonto gepflegt.

a. Aus- oder Umtauschlieferungen sind innerhalb bestimmter Fristen möglich, wenn die Wiederverkaufsfähigkeit der an die bredent medical GmbH & Co. KG zurück gesandten Artikel bei Wareneingang vorhanden ist.

Wiederverkaufsfähigkeit bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Originalitätsverschluss unversehrt ist, die äußere Produktverpackung keine Markierungen oder Beschädigungen vorweist und das Verfallsdatum noch mindestens 6 Monate ab Wareneingang der Rücknahmeabwicklung in der Zukunft liegt.

Sollten Produkte seitens der bredent medical GmbH & Co. KG ausgeliefert worden sein deren Verfalldatum zum Zeitpunkt des Auslieferdatums weniger als 6 Monate in der Zukunft liegt, so gilt in diesem speziellen Fall, dass das Verfallsdatum noch mindestens 3 Monate ab Wareneingang der Rücknahmeabwicklung in der Zukunft liegen muss.

Für solche Aus- oder Umtauschlieferungen gelten die Fristen und Kosten der nachfolgenden Tabelle:

Zeitraum ab Lieferschein- oder Rechnungsdatum

Empfänger

Rücknahme /
Rücknahmegebühr

Bis 6 Wochen

innerhalb EU

0,00 Euro

Bis 12 Wochen

allgemein

0,00 Euro

Bis 12 Monate

allgemein

5,00 Euro je Stück

Ab 12 Monate

allgemein

NICHT MÖGLICH

b. Die Ausführung einer Aus- oder Umtauschlieferung bei nicht mehr vorhandener Wiederverkaufsfähigkeit liegt generell im Ermessen der bredent medical GmbH & Co.KG. Es besteht keinerlei Verpflichtung zum Aus- oder Umtausch. Sofern sich die bredent medical GmbH & Co.KG für die Durchführung einer Umtauschlieferung entscheidet, gelten die Fristen und Kosten (zum Zweck der Wiederaufbereitung oder Entsorgung unter akkurater Einhaltung jeweils geltenden gesetzlichen Normen und Vorschriften) gemäß nachfolgender Tabelle:

Zeitraum ab Lieferschein- oder Rechnungsdatum

Empfänger

Rücknahme /
Rücknahmegebühr

Bis 12 Monate

allgemein

50 % des Verkaufspreises je Stück

Ab 12 Monate

allgemein

NICHT MÖGLICH

3. Rückgabe gegen Gutschrift ist unter nachfolgender Bedingung möglich:

Der Vorgang zur Rückgabe eines Artikels gegen Ausstellung einer Gutschrift ist innerhalb der genannten Fristen möglich, wenn die Wiederverkaufsfähigkeit der an die bredent medical GmbH & Co. KG zurück gesandten Artikel bei Wareneingang vorhanden und ein Retourenschein beigelegt ist. Wiederverkaufsfähigkeit bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Originalitätsverschluss unversehrt ist, die äußere Produktverpackung keine Markierungen oder Beschädigungen vorweist und das Verfallsdatum noch mindestens 6 Monate ab Wareneingang der Rücknahmeabwicklung in der Zukunft liegt.

Sollten Produkte seitens der bredent medical GmbH & Co. KG ausgeliefert worden sein deren Verfalldatum zum Zeitpunkt des Auslieferdatums weniger als 6 Monate in der Zukunft liegt, so gilt in diesem speziellen Fall, dass das Verfallsdatum noch mindestens 3 Monate ab Wareneingang der Rücknahmeabwicklung in der Zukunft liegen muss.

Eine Gutschrift bedeutet, dass der Besteller über den Eurowert der zurück gesandten Ware ein Guthaben bei der bredent medical GmbH & Co. KG erhält. Für die Rückgabe gegen Gutschrift gelten die Fristen und Kosten der nachfolgenden Tabelle:

Zeitraum ab Lieferschein- oder Rechnungsdatum

Empfänger

Rücknahme /
Rücknahmegebühr

Bis 6 Wochen

allgemein

MÖGLICH (bei gewährleisteter Wiederverkaufsfähigkeit des Produktes)
0,00 Euro

Ab 6 Wochen

allgemein

NICHT MÖGLICH

X. Datenschutzerklärung
  1. Nutzung von Daten zur Vertragsabwicklung

Die bredent medical GmbH & Co. KG nimmt als Verantwortliche den Schutz personenbezogener Daten sehr ernst. Wir möchten, dass der Vertragspartner weiß, wann wir welche personenbezogenen Daten speichern und wie wir sie verwenden (Pflichthinweis nach Art. 13 DS-GVO).   Als privatrechtliches Unternehmen unterliegen wir den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

  1. Verantwortliche und Datenschutzbeauftragter

Für die Verarbeitung verantwortlich ist die bredent medical GmbH & Co.KG, Weißenhorner Str. 2, 89250 Senden, Deutschland, Tel: + 49 7309 872-600, E-Mail: info-medical@bredent.com. Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter bredent GmbH & Co.KG, – Der Datenschutzbeauftragte – Weißenhorner Str. 2, 89250 Senden, Deutschland, E-Mail: Datenschutz@bredent.com.

  1. Nutzung personenbezogener Daten zur Vertragsabwicklung

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Angaben bei einer Bestellung zur Vertragsdurchführung (Rechtsgrundlage: Art. 6 (1) (b) DS-GVO) sowie zur Aufbewahrung entsprechend unserer gesetzlichen Pflichten nach der Medizinprodukte-Verordnung (Art. 6 (1) (c) DS-GVO, § 4 (3) MPV). Ihre Daten speichern wir gemäß den gesetzlichen Anforderungen nach Abschluss der Bestellung nach den genannten gesetzlichen Vorschriften und löschen diese, sobald wir sie nicht mehr zur Erfüllung unserer gesetzlichen Nachweispflicht benötigen. Für die Vertragsdurchführung werden wir durch Dienstleister, Transport- und Versandunternehmen, sowie Kreditinstitute unterstützt. Wenn Sie Ihre Daten nicht bereitstellen, so kann die Bestellung nicht abgeschlossen werden, sonstige vertragsbezogene Anfragen können nicht bearbeitet werden.

  1. Bonitätsprüfung und Inkasso

Zum Zwecke der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines Vertragsverhältnisses können wir im Fall der Übernahme eines Zahlungsausfallrisikos bei Auskunfteien unter Verwendung Ihrer Daten auch aus den Anschriftendaten ermittelte Wahrscheinlichkeitswerte zu Ihrer Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit abrufen und verwenden.

Personenbezogene Daten über fällige unbezahlte und unbestrittene Forderungen können wir vier Wochen nach Zugang der ersten schriftlichen Mahnung, bei der wir Sie über eine mögliche Berücksichtigung der Forderungsdaten durch Auskunfteien unterrichten, an die Auskunfteien übermitteln, die diese Daten bei berechtigtem Interesse auch anderen Unternehmen zur Bonitätsprüfung zur Verfügung stellt. Unter den gleichen Voraussetzungen können wir im Falle von unbezahlten Forderungen Ihre entsprechenden Daten einem Inkassounternehmen zum Einzug für uns (Inkasso) übermitteln.

  1. Nutzung personenbezogener Daten zur Briefpostwerbung

Wir verwenden Ihren Namen und Ihre Anschrift auch zur weiteren Information über interessante Produkte und Dienstleistungen (Art. 6 (1) (f) DS-GVO). Unser berechtigtes Interesse besteht in der Förderung des Absatzes unserer Produkte. Für die Zusendung der Briefwerbung werden Ihre Daten an einen Lettershop zur Herstellung der Post-Zusendung übermittelt. Wir verarbeiten Ihre Daten für Zwecke der Werbung bis Sie der jeweiligen Verarbeitung widersprechen. Die Bereitstellung Ihrer Daten für diese Zwecke ist weder gesetzlich oder vertraglich vorgesehen, noch für einen Vertragsschluss erforderlich. Eine Weitergabe an Dritte zu Werbezwecken erfolgt nicht.
Selbstverständlich können Sie der Verarbeitung Ihrer Daten für Zwecke der Werbung jederzeit widersprechen.
Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie auf unserer Internetseite  https://bredent-group.com/de/datenschutzerklaerung/ oder auf Nachfrage von uns.

  1. Nutzung personenbezogener Daten zur E-Mail-Werbung

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten zur E-Mail-Werbung aufgrund einer Einwilligung (Art. 6 (1) (a) DS-GVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Wir verarbeiten Ihre Daten bis zum Widerruf Ihrer Einwilligung. Sie sind zur Bereitstellung Ihrer Daten weder gesetzlich oder vertraglich verpflichtet, noch sind diese zur Erfüllung eines Vertrages erforderlich.

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten aus einer zu Ihnen bestehenden Kundenbeziehung zur E-Mail-Werbung. Rechtsgrundlage hierfür ist die Interessenabwägung nach Art. 6 (1) (f) DS-GVO unter Berücksichtigung des § 7 (3) UWG. Unser berechtigtes Interesse ist die Bewerbung unserer Produkte, die dem erworbenen Produkt im Sinne des § 7 (3) UWG ähnlich sind. Die personenbezogenen Daten aus der zu Ihnen bestehenden Kundenbeziehung verarbeiten wir zu Werbezwecken, bis Sie dieser Verarbeitung widersprechen. Die Bereitstellung Ihrer Daten zu diesem Zweck ist weder gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben, noch für einen Vertragsabschluss erforderlich. Der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zur E-Mail-Werbung können Sie uns gegenüber jederzeit widersprechen. Durch einen solchen Widerspruch entstehen keine über die Übermittlungskosten nach den Basistarifen hinausgehenden Kosten.

  1. Ihre Rechte

Sie haben uns gegenüber das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie das Recht auf Berichtigung, das Recht auf Löschung, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung und das Recht auf Datenübertragbarkeit. Im Fall einer Verarbeitung nach Art. 6 (1) (e) und (f) DS-GVO haben Sie daneben das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung. Soweit Sie uns eine Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegeben haben, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft uns gegenüber widerrufen. Sie haben das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde.

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